Wenn
die Zahnfüllung krank macht!
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Seit weit
mehr als 100 Jahren wird Amalgam für Zahnfüllungen
verwendet. Inzwischen gerät es immer häufiger in die
Schlagzeilen, dann, wenn es um Allergien durch
Metallvergiftungen geht.
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- Amalgam ist
eine Metalllegierung, die etwa zur Hälfte aus
Quecksilber und einem Gemisch aus Silber, Kupfer und Zink
besteht. Problematisch ist das Quecksilber. Im flüssigen
Zustand sind die Salze giftig und Dämpfe, die über Haut
oder Mund aufgenommen werden, können ein Nierenversagen
und die Zerstörung der Dickdarmschleimhaut bewirken. Bei
chronischen Vergiftungen reichert sich das Metall im
Gehirn an und kann eine nervöse Unruhe, Reizbarkeit,
Konzentrations- und Schlafstörungen sowie Seh- und Hörschäden
verursachen. Umstritten ist, ob und inwieweit extrem
kleine Mengen Quecksilber Schaden auslösen können.
Kleine Mengen, wie sie beispielsweise durch Abrieb der
Zahnfüllung oder Gasbildung entstehen können.
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- Aus diesem
Grund entschied das Bundessozialgericht in einem
Urteil (Az:B 1KR 13/97 R), dass die
gesetzlichen Krankenkassen nicht für den Ersatz von
Amalgamfüllungen aufkommen müssen.
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- Gut
zu wissen: Dies bezieht sich jedoch nicht auf
den Ersatz erneuerungsbedürftiger Füllungen und -
Ausnahmen sind möglich, wenn eine Allergie auf Amalgam
vorliegt.
Bleibt
anzumerken, dass bereits 1987 das inzwischen aufgelöste
Bundesgesundheitsamt empfahl, bei Schwangeren auf eine Anwendung
von Amalgam zu verzichten. Im Jahr 1995 wurde diese Empfehlung
durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
sogar dahingehend erweitert, daß die Anwendung von
Alternativmaterialien nicht nur in der Schwangerschaft zu
empfehlen sei.
Unverständlich,
dass bei derartigen Empfehlungen das Urteil so ausfallen konnte,
obwohl das Krankheitsbild des Klägers einige der oben aufgeführten
Beschwerden enthielt. Ein fragwürdiges Urteil, das obige
Empfehlungen eher als unsinnig erscheinen lässt.