Rechtsurteile: Thema Zahnfüllungen


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Kassen zahlen keinen Ersatz für Amalgam!

 

Das Bundessozialgericht entschied in einem Urteil (Az:B 1KR 13/97 R), dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht für den Ersatz von Amalgamfüllungen aufkommen müssen.


Anlass war die Klage eines Versicherten aus Niedersachsen, der an mehreren Vergiftungserscheinungen litt, darunter Haarausfall, Herz-, Magen- und Sehstörungen, Zahnfleischbluten, Gelenkschmerzen und depressiven Verstimmungen. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, daß die ursächlichen Zusammenhänge wissenschaftlich nicht klar nachzuweisen seien.

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